Allgemeine Auftragsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

 

(1) Die vorliegenden Auftragsbedingungen gelten für zwischen Auftraggeber und univoca.de, im Folgenden Auftragnehmer genannt, geschlossene Verträge sowie für die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer erteilten Aufträge einschließlich aller auch formlos d.h. mündlich, per Fax oder E-Mail erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.

(2) Etwaige abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nicht bindend, sofern er sie nicht schriftlich und ausdrücklich anerkannt hat. Sie finden auch dann keine Anwendung, wenn der Auftragnehmer ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

 

 

2. Umfang des Übersetzungsauftrags

 

Die Übersetzung wird sorgfältig nach den Grundsätzen sachgerechter Berufsausübung ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

 

3. Mitwirkungs- und Informationspflicht des Auftraggebers

 

(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die gewünschte Ausführungsform der Übersetzung rechtzeitig mit (Verwendungszweck, Lieferform, Zahl der Exemplare, Druckreife, äußere Form usw.). Im Falle von für den Druck bestimmten Übersetzungen überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Drucklegung einen vollständigen und leserlichen Korrekturabzug, so dass eventuelle Fehler ausgeräumt werden können. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer bei Auftragserteilung alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind (Terminologie des Auftraggebers, Abkürzungen, interne Begriffe, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen usw.). Im Rahmen des Möglichen bietet der Auftraggeber dem Auftragnehmer, insbesondere bei Fachübersetzungen, die Möglichkeit zur Rücksprache mit einem Ansprechpartner des entsprechenden Fachgebiets in seinem Hause.

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus einer fehlenden, mangelhaften oder verzögerten Bereitstellung dieser Informationen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Auftragnehmer frei.

 

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln

 

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Zunächst hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Beseitigung von möglicherweise in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.

(2) Der Auftraggeber muss den Anspruch auf Mängelbeseitigung unter genauer und nachvollziehbarer Angabe des Mangels schriftlich geltend machen.

(3) Beseitigt der Auftragnehmer die geltend gemachten tatsächlichen Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ist die Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, kann der Auftraggeber nach Anhörung des Auftragnehmers eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Mängelbeseitigung gilt als gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung nachweislich weiterhin vom Auftragnehmer zu vertretende Mängel aufweist.

 

5. Haftung

 

(1) Der Auftragnehmer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versand oder durch Viren verursacht worden sind, gelten nicht als grobe Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer trifft hiergegen durch den Einsatz von Schutz-Software die üblichen Vorkehrungen. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle einer Verletzung von Hauptpflichten.

(2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Ersatz eines nach Nr. 5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt.

(3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr nach Abnahme der Übersetzung.

(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

 

6. Berufsgeheimnis

 

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

 

7. Mitwirkung Dritter

 

(1) Der Auftragnehmer hat das Recht, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.

(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten sorgt der Auftragnehmer dafür, dass sich auch diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

 

8. Vergütung

 

(1) Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragsnehmers fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Etwaige Einwendungen gegen die gestellten Rechnungen hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben hiervon unberührt.

(2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Bei umfangreichen Übersetzungen kann der Auftragnehmer angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Sofern vereinbart, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber die Zahlung seines vollen Honorars vor Übergabe seiner Arbeit verlangen.

(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) nicht.

 

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

 

(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.

(2) Der Auftragnehmer behält sich ein etwaig entstandenes Urheberrecht an der Übersetzung vor.

 

10. Rücktrittsrecht

 

Im Falle der Erteilung eines Übersetzungsauftrags über die Internet-Seiten des Auftragnehmers verzichtet der Auftraggeber für den Fall, dass der Auftragnehmer mit der Übersetzungsarbeit bereits wie vereinbart begonnen hat, auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht.

 

11. Anwendbares Recht

 

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftragnehmers oder der Sitz seiner beruflichen Niederlassung.

(3) Gerichtsstand ist der Erfüllungsort.

(4) Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

12. Salvatorische Klausel

 

Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

13. Änderungen und Ergänzungen

 

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB erfordern Schriftform. Dies gilt auch für eventuelle Änderungen des Schriftformerfordernisses selbst.